allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
MS SAFETY GmbH
Albert-Einstein-Straße 7
69190 Walldorf
Germany
Geschäftsführer: Martin Schührer
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich von uns schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Gefahrübergang, u.a.
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Aufträge des Kunden werden erst durch schriftliche Annahme durch MS SAFETY GmbH wirksam. Die schriftliche Annahme kann durch die sofortige Ausführung des Auftrages ersetzt werden.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurückerstattet.
4. Angegebene Lieferfristen gelten stets als unverbindlich. Fixtermine werden nicht vereinbart. Vertragsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche für verzögerte Lieferung sind ausgeschlossen.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen und der Vertragstext von uns gespeichert sowie dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
6. Zusicherungen über Produktbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich und ausdrücklich erfolgen. Grundsätzlich werden keine Garantien gegeben, es sei denn diese erfolgen durch uns schriftlich und ausdrücklich. Prospektangaben gelten nicht als Zusicherung von Eigenschaften, sofern das Gegenteil nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Abbildungen handelt es sich lediglich um unverbindliche Darstellungsbeispiele.
7. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
8. Der Versand erfolgt z.B. durch die Paketdienste DPD, UPS und DHL. Bei größeren Mengen beauftragen wir eine Spedition unserer Wahl. Wünscht der Kunde den Transport durch eine von ihm benannte andere Spedition oder Paketdienst geht auch in diesem Fall die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf ihn über. Sowohl Zusendung als auch Rücksendung durch einen Transporteur erfolgen auf Gefahr des Kunden. Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.
§ 3 Preise
1. Es gilt jeweils grundsätzlich die neueste Version der MS SAFETY GmbH Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro, ausschließlich Verpackung und Versandkosten zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaige andere gesetzliche Lieferabgaben.
2. Bei Werkverträgen werden grundsätzlich Einheitspreisverträge geschlossen, es sei denn es wäre schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Kunden obliegt die Beweislast für Pauschalpreisvereinbarungen. Bei Stundenlohnarbeiten erkennt der Kunde die jeweils ausliegenden Preise mit Vertragsschluss als ortsüblich und angemessen an.
§ 4 Verlängerter Eigentumsvorbehalt, u.a.
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 1 S.2 und 2 dieser Bestimmungen sowie bei Zweifeln an der (vom Kunden u.a. durch Bankbürgschaft analog §108 ZPO) auf Anforderung durch uns nachzuweisenden Bonität, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Bei Werk- oder Einbauarbeiten sind wir auch berechtigt bis zur vollständigen Zahlung das Werkunternehmerpfandrecht auszuüben sowie unsere Leistung zu verweigern. Ausführungszeiten verlängern sich entsprechend.
4. Der Unternehmer ist berechtigt die Ware nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns, zur weiteren Sicherung unserer Ansprüche, bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Der Unternehmer hat Name und Adressdaten seines Abnehmers schriftlich zu dokumentieren und stets für eine jederzeitige Abfrage durch uns bereit zu halten. Dies dient daneben auch dem Qualitätsmanagement. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 20% , so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet. Als Wert ist, sofern wir nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweisen, die Einkaufspreise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes, bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines Sicherheitsabschlages von 45% (20% Wertabschlag, 4% § 171 I Ins0, 5% § 171 II Ins0 und 19% Umsatzsteuer) wegen möglicher Mindererlöse. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Kunden über.
6. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von uns stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich und sorgfältig zu verwahren.
§ 5 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften über ein Haustürgeschäft oder eines Fernabsatzvertrages vor, hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Fa. MS SAFETY GmbH, Geschäftsführer: Martin Schührer, Albert-Einstein-Straße 7, 69190 Walldorf.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn diese durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Die Ware muss ausreichend frankiert, unbeschädigt, ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung an uns zurückgesendet werden. Bei der Rücksendung sind Name, Kaufdatum und Rechnungsnummer leserlich anzugeben. Im Falle einer Gutschrift erfolgt diese durch Überweisung auf ein vom Käufer ebenfalls zu benennendes Konto.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis und etwaiger Werklohn ist grundsätzlich im Voraus, spätestens mit Erhalt der Rechnung oder Ware sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnung kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Der Kunde hat den Kaufpreis zzgl. Versandkosten gegen Vorkasse durch Überweisung zu leisten. Scheckzahlung und Kreditkartenzahlung sind ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. In jedem Fall gilt grundsätzlich Vorauskasse als vereinbart. Der Kunde kann ausnahmsweise – sofern mit uns vorher schriftlich vereinbart – den Kaufpreis auch per Nachnahme oder bar bei Abholung leisten. Rechnungen gelten bei Vorauskasse mit der Bezahlung, und wenn ausnahmsweise diese nicht vereinbart ist, spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum als anerkannt, wenn nicht vorher schriftlich widersprochen wird.
2. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 12,5 % p.a., der Verbraucher von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Wir behalten uns vor, auch einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Verbraucher kommt mit der Zahlung des Kaufpreises spätestens in Verzug – sofern er vorher keine Mahnung bekommt, die den Verzug bereits herbeiführt - wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung Zahlung leistet. Ein Unternehmer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Rechnung oder Gegenleistung in Verzug.
3. Kann der Kunde von uns nicht warenkreditversichert werden oder erlischt der Versicherungsschutz aus von uns nicht zu vertretenen Gründen, gilt auch dann in jedem Fall Vorauskasse als vereinbart, wenn vorher etwaige eine anderweitige Zahlungsabrede getroffen worden war. Der Kunde trägt die Beweislast für seine Bonität und Liquidität. Der Kunde kann diese jederzeit ggf. durch Übergabe einer Bankbürgschaft analog §108 ZPO in Höhe des jeweiligen Kaufpreises, bzw. Gesamtengagement beweisen. Hieraus entsteht jedoch für uns keinerlei Obliegenheit oder Verpflichtung. Bei Zahlungsverzug oder soweit uns Umstände bekannt werden, aus denen sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit oder eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers oder sich sonstige Gründe ergeben, die unseren Zahlungsanspruch u.U. gefährden könnten, sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte - berechtigt unsere Forderung sofort fällig zu stellen, darüber hinaus Vorauskasse und Sicherheiten zu verlangen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer o.g. Vermögensverschlechterung liegt beim Kunden. (s.o.)
Entsprechendes gilt wenn der Kunde seinen Auskunfts- und Dokumentationspflichten uns gegenüber nach Aufforderung nicht verwertbar nachkommt.
4. Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir dieser nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen. Zur Zustimmung sind wir nur verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.
5. MS SAFETY GmbH kann die Lieferung so lange verweigern, wie sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen oder Leistungen von MS SAFETY GmbH in Verzug befindet.
§ 7 Gewährleistung und Rücktritt
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte Waren zwei Jahre und für gebrauchte Waren ein Jahr ab Übergabe der Sache an den Käufer. Für Unternehmer , beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Sache an den Käufer.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Anlieferung durch MS SAFETY GmbH zu untersuchen und festgestellte Mängel oder sonstige Abweichungen MS SAFETY GmbH schriftlich innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen und die fehlerhafte Ware mit genauer Darstellung der behaupteten Mängel unverzüglich zurückzuliefern. Unterlässt der Unternehmer, die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei genauer Untersuchung nicht erkennbar. Auf § 377 HGB wird verwiesen. Ein solcher Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung geltend gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
3. Bei Unternehmern, leisten wir bei begründeter Mängelrüge für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Verbraucher hat unverzüglich anzuzeigen, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns oder unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Zugesicherte Eigenschaften sind ggf. als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung, es sei denn diese wäre ausdrücklich als solche vereinbart.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
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§ 9 Datenschutz
Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden (siehe „Datenschutzinformation“). Der Kunde stimmt zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (hier: siehe „Datenschutzrechtliche Einwilligung“).
§ 10 Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Malsch. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Malsch 27.06.2011 – MS SAFETY GmbH, Geschäftsführer: Martin Schührer www.ms-safety.com